Kreisgruppe Rotenburg

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Erich Westendarp / pixelio.de

Jetzt ist es endgültig: die Klage des BUND gegen den Landkreis wg. der Genehmigung von zwei Hähnchenmastanlagen in Freyersen ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Stade hatte im Januar geurteilt, dass die Genehmigung rechtswidrig ist. Der Landkreis hat das Urteil akzeptiert, der Landwirt nicht. Das OVG Lüneburg hat nun seinen Antrag, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen, mit deutlichen Worten abgelehnt.
Wer Interesse an diesem Beschluss hat: hier ist er.
Pressemitteilung BUND
Pressemitteilung BVerwG


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