Kreisgruppe Rotenburg

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Der BUND hatte der Stadt Rotenburg gedroht, beim OVG Lüneburg ein Normenkontrollverfahren wg. eines rechtlich unzulässigen Bebauungsplans zu beantragen. Ein BPlan der "Innenentwicklung"ist nur für Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches zulässig. Die Klageandrohung hat gewirkt. Die Stadt macht nun doch einen korrekten Bebauungsplan.

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