Die "DIN-Normen" im Verkehrsbereich werden von der "Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehr" (FGSV) in Köln festgelegt. Für "nahräumige Radverkehrsverbindungen" (heute Radvorrangrouten - RVR - genannt) ist lt. "Stand der Technik"eine Ausbaubreite von "3,00 m oder größer" vorgeschrieben. Der Fidi-Boon-Wech fällt darunter.
Während der politischen Diskussionen war in den vergangenen Jahren immer nur vom Bau eines "Radwegs" die Rede. Erst nachdem der BUND von der Samtgemeinde Bothel die Ausschreibungeunterlagen angefordert hatte, wurde die tatsächliche Ausbaubreite von nur 2,50 m bekannt. Weitere Informationen und was das für Konsequenzen haben kann, entnehmen sie bitte dieser Mail.