Wie hier am Westerholzer Kanal könnten überall die Gewässerrandstreifen aussehen, wenn Landwirte die Gesetze beachten würden: In einer Breite von 5 Metern darf kein Grünland umgebrochen und zu Ackerland gemacht werden.
Im diesem Fall musste der BUND zweimal über den Landkreis aktiv werden, bevor die betroffenen Landwirte reagierten. Im ganzen Landkreis dürften es mehrere Hundert Hektar Gewässerränder sein, die widerrechtlich bewirtschaftet und damit der Natur entzogen werden.