Kreisgruppe Rotenburg

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Am 7. Juli entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Planfeststellungsbeschluss zum 1. niedersächsischen Abschnitt der Bundesautobahn A 20 im Ammerland, zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Jaderberg, „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ sei. Der BUND prüft, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für andere Autobahn-Abschnitte ergeben.

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