Kreisgruppe Rotenburg

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Manfred Radtke / BUND

"Lagerung von Grünabfällen" in einem Landschaftsschutzgebiet. Das hatte der Landkreis einem Landwirt in Breddorf vorgeworfen. Er hatte in einer "Naturschutzrechtliche Anordnung" die "Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände" gefordert. Bei dem angeblichen Grünabfall handelt es sich allerdings um Totholz. Das ist beim Umbau einer Fichten-Monokultur zu einem Laubwald angefallen, was von Seiten des Naturschutzes ausdrücklich gewünscht wird.

Der BUND Rotenburg hatte gegen diese Anordnung einen formellen Widerspruch eingelegt und ihn ausführlich begründet. Der Landkreis hat seine Anordnung nun zurückgezogen.

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